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Fragen & Services

Antworten rund um Studentenwohnungen, Bewerbung und Finanzierung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Wann ist der Einzug geplant?

Die Fertigstellung ist für 2028 vorgesehen. Ein verbindlicher Einzugstermin wurde noch nicht mitgeteilt.

Was kostet ein Apartment?

Die Mietpreise stehen noch nicht fest. Verbindliche Konditionen werden veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

Sind die dargestellten Wohnungsgrößen verbindlich?

Nein. Die Größen, Apartmenttypen und Etagen im Apartmentfinder sind ausdrücklich Demodaten und keine verbindliche Planung.

Gibt es Gemeinschaftsräume oder eine Dachterrasse?

Die gezeigten Bilder sind KI-generierte Konzeptvisualisierungen. Ob diese Einrichtungen tatsächlich vorgesehen sind, ist noch nicht bestätigt.

Kann ich mich schon verbindlich bewerben?

Eine verbindliche Bewerbung oder Reservierung ist derzeit nicht möglich. Für Fragen zum Projekt kannst du AniMa Immobilienverwaltung kontaktieren.

Für deutsche und internationale Studierende

FAQ: Was brauche ich für einen Mietvertrag?

Diese Orientierung hilft dir bei der Vorbereitung. Die konkreten Vermietungsbedingungen für Campus Living Saarbrücken stehen noch nicht fest. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt.

Unverbindliche KI-Konzeptvisualisierung eines Studentenapartments

KI-Konzeptbild · keine bestätigte Ausstattung

Unser vorgesehener Nachweiskatalog

Für eine faire, datensparsame Bewerbung planen wir ein gestuftes Verfahren. Diese Checkliste beschreibt den derzeit vorgesehenen Standard; verbindliche Vermietungsbedingungen und ein sicheres Einreichungsverfahren werden vor Bewerbungsbeginn veröffentlicht.

  1. Erste Anfrage: Name, E-Mail und gewünschter Apartmenttyp. Noch keine Ausweiskopien oder Finanzunterlagen.
  2. Konkrete Bewerbung: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder zunächst Hochschulzulassung; erforderliche Kontaktdaten und eine auf die Vermietung beschränkte Selbstauskunft.
  3. Vor Vertragsabschluss: Identität anhand eines gültigen Ausweises oder Reisepasses prüfen; geeigneten Finanzierungsnachweis, zum Beispiel BAföG, Stipendium, Einkommen oder eine freiwillig angebotene Bürgschaft, soweit erforderlich.
  4. Internationale Studierende: Gleiche Grundanforderungen. Einreise- und Aufenthaltsunterlagen nur soweit für den konkreten Fall relevant; kein pauschales Erfordernis eines deutschen Bankkontos oder einer SCHUFA-Auskunft.
  5. Zur Vertragsabwicklung: Notwendige Zahlungsangaben und nach Einzug die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung.

Bitte keine Ausweiskopien, Kontoauszüge, Visa oder sonstigen sensiblen Unterlagen unaufgefordert per E-Mail senden. Ein sicherer Upload ist noch nicht freigeschaltet.

Bewerbung & Unterlagen
Wer kann sich für ein Studentenapartment bewerben?

Vorgesehen ist studentisches Wohnen. Ob ein Immatrikulationsnachweis zwingende Voraussetzung ist und welche weiteren Personengruppen zugelassen werden, wird vor dem Vermietungsstart verbindlich festgelegt. Nationalität allein ist kein Ausschlusskriterium.

Welche Unterlagen benötigen Studierende aus Deutschland?

Typischerweise werden ein gültiger Identitätsnachweis zur Prüfung, Kontaktdaten, gegebenenfalls eine Studien- oder Zulassungsbescheinigung und geeignete Nachweise zur Mietzahlung benötigt. Welche Dokumente tatsächlich einzureichen sind, teilt die Vermietung rechtzeitig mit. Bitte keine Ausweiskopien oder sensiblen Finanzunterlagen unaufgefordert per E-Mail senden.

Internationale Studierende
Welche Unterlagen benötigen Studierende aus der EU, dem EWR oder der Schweiz?

In der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie die im Einzelfall verlangten Studien- und Finanzierungsnachweise. Für EU-/EWR-Staatsangehörige ist grundsätzlich kein deutscher Aufenthaltstitel erforderlich. Für Schweizer Staatsangehörige gelten besondere aufenthaltsrechtliche Formalitäten.

Was gilt für Studierende aus Nicht-EU-Staaten?

Üblicherweise sind ein gültiger Reisepass, gegebenenfalls ein Visum oder Aufenthaltstitel und ein Studien- oder Zulassungsnachweis relevant. Ob ein Visum oder Aufenthaltstitel erforderlich ist, richtet sich nach Staatsangehörigkeit und persönlicher Situation. Ein Mietvertrag ersetzt kein Visum und begründet kein Aufenthaltsrecht. Informationen gibt es bei der deutschen Auslandsvertretung und der zuständigen Ausländerbehörde.

Kann ich mich aus dem Ausland bewerben, bevor ich nach Deutschland komme?

Eine Kontaktaufnahme aus dem Ausland ist möglich. Ob später eine digitale Bewerbung oder ein Fernabschluss angeboten wird, ist noch offen. Ein Mietvertrag kann je nach Verfahren auch vor der Einreise abgeschlossen werden; Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen müssen unabhängig davon erfüllt sein.

Finanzierung & Nachweise
Brauche ich ein deutsches Bankkonto, eine SCHUFA-Auskunft oder eine Bürgschaft?

Ein deutsches Bankkonto ist nicht generell gesetzliche Voraussetzung für einen Mietvertrag. Bei Zahlungen per SEPA sind auch Konten aus anderen teilnehmenden Ländern zu berücksichtigen. Eine SCHUFA-Auskunft oder Bürgschaft ist ebenfalls keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Welche angemessenen Nachweise zur Zahlungsfähigkeit Campus Living später akzeptiert, wird noch festgelegt. Für internationale Studierende kommen gegebenenfalls alternative Nachweise infrage.

Welche Nachweise zur Finanzierung meiner Miete sind möglich?

Je nach Einzelfall etwa Einkommensnachweise, Stipendienbescheide, BAföG-Bescheide, geeignete Guthaben- oder Finanzierungsnachweise oder eine Bürgschaft. Ein Sperrkonto kann im Visumverfahren relevant sein, ist aber nicht pauschal Voraussetzung für einen Mietvertrag. Verbindliche Anforderungen werden erst im späteren Bewerbungsverfahren bekannt gegeben.

Mietvertrag & Einzug
Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Bei Wohnraummietverträgen beträgt die Geldkaution nach § 551 BGB grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten. Sie kann grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die konkrete Kaution für Campus Living steht noch nicht fest.

Benötige ich eine Meldebestätigung oder eine Wohnungsgeberbestätigung?

Bei einem Einzug nach Deutschland ist die Anmeldung bei der Meldebehörde grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erforderlich. Dafür wird regelmäßig eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt, die der Wohnungsgeber nach Einzug ausstellt. Eine bereits vorhandene deutsche Meldebestätigung ist nicht allgemein Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags.

Kann ich mit einer Hochschulzulassung statt einer Immatrikulationsbescheinigung starten?

Eine Zulassung kann für eine frühe Anfrage hilfreich sein. Ob sie für einen späteren Vertrag zunächst genügt oder wann eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden muss, wird in den Campus-Living-Vermietungsbedingungen geregelt.

Kann ich BAföG oder Wohngeld für die Miete nutzen?

Ob BAföG oder Wohngeld zusteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab. Studierende mit einem dem Grunde nach bestehenden BAföG-Anspruch sind beim Wohngeld häufig ausgeschlossen; es gibt Ausnahmen. Die zuständigen Stellen entscheiden über den Anspruch. Zum BAföG-Service.

Wann erhalte ich einen Mietvertrag?

Erst wenn Vermietungsstart, tatsächlich verfügbare Apartments, Konditionen und das Auswahlverfahren feststehen. Eine Anfrage oder Vormerkung ist noch keine Reservierung und keine Zusage. Derzeit ist keine verbindliche Vermietung möglich.

Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechts- oder Visumberatung. Stand: Oktober 2026. Die projektbezogenen Bedingungen folgen vor dem Vermietungsstart.